Steuerliche Beratung & Jahresabschluss

Das Steuer- und Abgabenrecht ist umfassend, viele Details sowie zahlreiche Neuerungen sind kontinuierlich zu beachten. Dafür sind ein umfangreiches Know-how und laufende Weiterbildung erforderlich. Wir beraten Sie gerne zu allen Steuerfragen und planen mit Ihnen gemeinsam die Zukunft Ihres Unternehmens.

Ihre Vorteile

Professionell und verlässlich unterstützen wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie individuell und bieten Lösungen bei steuer- und abgabenrechtlichen Fragestellungen. Wir kümmern uns um Ihre laufend zu führende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und die Erstellung Ihres Jahresabschlusses.

Erfolgreich in die Zukunft

Wir informieren Sie regelmäßig über Ihre steuerliche Situation und erstellen für Ihr Unternehmen Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, Ihre Unternehmensplanung im Bedarfsfall anzupassen und Maßnahmen für ein optimales steuerliches Ergebnis zu setzen.

Unser Leistungsangebot

  • kontinuierliche Information über bedeutsame Neuerungen im Steuerrecht
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Überschuss-Rechnung
  • Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung
  • Vertretung in Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle
  • Erledigung des betrieblichen Rechnungswesens (laufende Anlage-, Finanz- und Lohnbuchhaltung)
  • Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, juristische Personen und Unternehmen
  • Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen oder Verlängerung von Abgabefristen

Unser individuelles Beratungsangebot

  • Unterstützung bei der privaten Finanz- und Vermögensplanung
  • Planung von Liquidationen, Neu- und Umgründungen in steuerlicher Hinsicht
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung
  • Beratung und Schulung Ihrer Buchhaltungsmitarbeiter
  • Sanierungsberatung
  • Unterstützung bei Finanzgesprächen mit Banken
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Beratung im Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
  • steuergutachtliche Tätigkeiten

Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Datenschutz